Agb

AGB (ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN)

Die Firma VOLKI TAXI (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) ist ein Taxi-Service Unternehmen mit Sitz in Zürich, Schweiz. Sie stellt Ihre Dienste unter den im Folgenden beschriebenen Geschäftsbedingungen ihren Kunden zur Verfügung. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei Auftragserteilung mit all diesen Punkten einverstanden. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber und gelten für alle von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, zum Beispiel Geschäfts- oder Privatfahrten oder Rundfahrten. Andere Geschäftsbedingungen sind nicht verbindlich – es sei denn, sie liegen schriftlich vor und die Auftragnehmerin hat sie rechtlich gültig unterschrieben!

Auftragserteilung und Vertragsbeginn

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vorab über alle Faktoren zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages relevant sind, wie zum Beispiel Termine und Anzahl der zu befördernden Personen. Zusätzlich muss der Auftraggeber bei der Auftragserteilung folgende Angaben machen: Name, Wohnort und Telefonnummer. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Auftragserteilung mit dem vereinbarten Leistungsumfang von der Auftragnehmerin schriftlich, telefonisch oder mündlich bestätigt wird. Der vereinbarte Leistungsumfang ist Bestandteil der Vertragsbedingungen.

Preise

Die Preise, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sind, gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die entsprechende Auftragszeit. Falls eine andere Vereinbarung existiert, hält sich die verschaffende Partei an den im Angebot enthaltenen Preis 30 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer von 7.7 Prozent in Schweizer Franken, falls keine andere schriftliche Absprache getroffen wurde.

Zahlungskonditionen

Nachdem der Kunde die Auftragsbestätigung unterschrieben hat, kann die Auftragnehmerin Zahlungsgarantien verlangen. Wenn diese ausbleiben, gilt der zuvor bestätigte Auftrag als nicht mehr gültig. In der Regel wird die erbrachte Leistung sofort nach Beendigung des Auftrags in bar oder mit Kreditkarte bezahlt. Der Auftrag kann jedoch auch mithilfe eines Einzahlungsscheins gestellt werden – vorausgesetzt, dass dies im Vorfeld mit der Auftragnehmer abgesprochen wurde. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen; ansonsten behält sich die Firma das Recht vor, Mehrkosten berechnet zu lassen. Abweichende Modalitäten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung bei Vertragserstellung.

Beförderungsausschluss, Pflichten und Beschädigungen

Wir befördern Personen, die unseren exklusiven Personenbeförderungsservice in Anspruch nehmen möchten. Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Fahrgäste müssen sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Anweisungen unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Wenn ein Fahrgast trotz Ermahnung seine Pflichten nicht einhält, kann er von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste müssen vom Verursacher oder unserem Vertragspartner ersetzt werden. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschuldens trifft

Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt vom Vertrag zurück oder nimmt die Leistung der Auftragnehmerin nicht in Anspruch, so kann die Auftragnehmerin Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbartem Leistungsbeginn, hat der Kunde 50 Prozent des vereinbarten Preises zu zahlen. Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen (No Show), hat der Kunde den vereinbarten Preis der Auftragnehmerin ohne Abzug zu zahlen.

Haftung

Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen die Auftragnehmerin als auch gegen ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Auftragnehmerin ist für Schäden an Dritte versichert. Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin höchstens bis zum vereinbarten Leistungspreis. Sollte der Auftraggeber zu Schaden kommen, ist er verpflichtet, der Auftragnehmerin die für die Versicherung notwendigen Informationen bereitzustellen. Sollte die Auftragnehmerin einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und erhält geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist die Auftragnehmer berechtigt ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Schadenanzeige und Verjährung

Fahrgäste sind für Schäden an den Fahrzeugen und deren Innenausstattungen wie übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen verantwortlich. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung zu melden. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden haben Fahrgäste 7 Tage Zeit, diese schriftlich geltend zu machen. Für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, gelten 3 Jahre Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt des entstandenes Schadens.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Der Gerichtstand ist Zürich. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Bei Streitfällen, welche in diesen Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns auf das schweizerische Obligationenrecht (OR). Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehung zwischen der Firma VOLKI TAXI und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz.